Brother hat im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf im „Tintenstreit“ gegen Pelikan (Geha ist eine Marke der Firma Pelikan – bzw. die Firma German Hardcopy AG, die Geha vertreibt gehört zu Pelikan) einen Erfolg erstritten.
Seit Brother im September 2008 eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, darf Geha/Pelikan keine entsprechnden Patronen mehr verkaufen. Dabei handelt es sich vorallem um die Druckerpatronen LC970 und LC1000.
Laut Pelikan sind die entsprechenden Patronen keine technische Neuerung oder eine erfinderische Tätigkeit – dies hatte Brother geltend gemacht und Gebrauchsmusterschutz für sein geistiges Eigentum angemeldet.
Brother fühlt sich nun ersteinmal bestätigt und wird weiterhin gegen Anbieter alternativer Druckerverbrauchsmaterialien vorgehen.
Das Brohter versucht dies auch gegen Händler durchzusetzen musste ein großer Bürobedarfsversender Anfang 2009 erfahren. Man darf gespannt sein, was die Druckerhersteller sich noch an weiteren „Schutzmaßnahmen“ einfallen lassen.
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